Dieselskandal, Fahrverbote und das Recht auf saubere Luft

Comment

Allgemein Fahrzeuge

Dieselfahrzeuge bleiben in den Schlagzeilen. So berichtete das Magazin Kontraste, dass es nach dem Software-Update noch immer illegale Abschalteinrichtungen in VW-Fahrzeugen gibt. Von Entwarnung also keine Spur. Es sind weitere Fahrverbote angekündigt, u.a. in Berlin.

Das Landgericht Düsseldorf verpflichtete die Volkswagen AG Anfang September dazu, einem Kläger den Großteil des Kaufpreises für seinen VW zurückzuzahlen und den Wagen zurückzunehmen. Obwohl das Softwareupdate auf den Pkw des Klägers aufgespielt wurde, hält das Gericht das Fahrzeug nach wie vor für illegal. Denn die Ziele der Verordnung, eine Verbesserung der Luftqualität und die Einhaltung der Luftverschmutzungswerte, würden auch nach dem Softwareupdate nicht erfüllt, sondern stünden ihnen sogar diametral entgegen.

Das Recht auf saubere Luft

In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist es grundsätzlich möglich, das „Recht auf saubere Luft“ einzufordern. Betroffene haben die Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen, wenn am Arbeitsplatz oder in ihrem direkten privaten Lebensumfeld die Luftqualität nachweislich gesundheitsschädigend ist. Zur Einhaltung der Luftqualität gelten Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Grundsatzurteil zu Fahrverboten

Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass zur Verbesserung der Luft in deutschen Städten Fahrverbote verhängt werden dürfen. Weisen die Messstationen ein Überschreiten der Grenzwerte für Stickoxide auf, können die zuständigen Verwaltungsgerichte entscheiden, ob ein Fahrverbot verhängt werden soll.

Auch Umweltverbände dürfen klagen

Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass nicht nur natürlich Personen, sondern auch Umweltverbände das Recht haben, vor Gericht für eine bessere Luftqualität zu streiten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in der Folge zahlreiche Städte verklagt und die Einhaltung bzw. Überarbeitung der Luftreinhaltepläne gefordert. Das sperrige Wort „Luftreinhalteplan“ beschreibt einen Katalog von Maßnahmen, die für bessere Luft in den jeweiligen Städten sorgen sollen.

Kommunen haben ihre Hausaufgaben im Blick

In den vergangenen Jahren waren die beklagten Städte nicht untätig. Sie haben Strategien entwickelt, um den Verkehr zu reduzieren oder umweltfreundlicher zu gestalten. So werden vielerorts das Nahverkehrsangebot und das Fahrradwegenetz ausgebaut sowie Bike- und CarSharing-Angebote gefördert. Um den Individualverkehr zurückzudrängen, denken die Verantwortlichen neuerdings auch verstärkt über Parkraumbewirtschaftungen und autofreie Innenstädte nach.

Es ist dennoch noch einiges zu tun, um die Emissions-Grenzwerte einzuhalten. In einigen Städten bleiben die Stickoxid-Belastungen weiterhin zu hoch.

Das letzte Mittel sind Fahrverbote

Und so kommt es dort, wo die Grenzwerte überschritten werden und die Menschen dadurch einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, zur angekündigten Konsequenz: Es werden Fahrverbote ausgesprochen. Bis heute ist dies in Darmstadt, Hamburg, Köln, Mainz und Stuttgart der Fall. Die Fahrverbote in Berlin kommen voraussichtlich im Oktober (Stand: 31.08.2019).

Die Fahrverbote variieren in ihrer Ausdehnung. So sind sie mal flächendeckend ausgesprochen worden, oder gelten nur für einzelne Straßen oder Straßenabschnitte. Auch gibt es in den Städten unterschiedliche Beschränkungen bei den Schadstoffklassen. Die folgende Karte gibt eine Übersicht der bereits bestehenden Fahrverbote und den Orten, in denen Fahrverbote angekündigt sind:

     

Wir erneuern unsere Flotte regelmäßig und setzen seit 2016 verstärkt Benziner ein. Deshalb sind unsere Fahrzeuge – bis auf einige wenige Ausnahmen­ – von den Fahrverboten nicht betroffen.  Die Karte zeigt, dass aktuell nur in einer cambio-Stadt ein Fahrverbot verordnet wurde.

In Hamburg gibt es Fahrverbote auf Straßenabschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße. Einige wenige Ford Fiesta, VW Caddy und Ford Transporter fallen unter das Fahrverbot und dürfen auf den gekennzeichneten Straßenabschnitten nicht fahren.

Merkmal „Frei von Fahrverboten“ bei der Buchung auswählbar

Sollten cambio-Fahrzeuge von Fahrverboten betroffen sein, gibt es gut sichtbar einen entsprechenden Hinweis im Auto. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass das von Ihnen ausgewählte Auto in der jeweiligen Stadt nicht von Fahrverboten betroffen ist, haben Sie die Möglichkeit, bei der Buchung das Merkmal „Frei von Fahrverboten“ auszuwählen.

Fazit

Damit sich die Luft in den Städten verbessert, ist es wichtig, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und das Radwegenetz attraktiver zu gestalten. Für den größten Teil der alltäglichen Wege sind das Fahrrad und die Öffis das Verkehrsmittel der Wahl.

Und, die Autokonzerne müssen voll und ganz in die Verantwortung genommen werden, wenn es um die Schadstoffemissionen ihrer Autos geht. Grenzwerte müssen eingehalten werden. Zudem müssen die klimaschädlichsten Fahrzeuge durch eine entsprechende Formel der Kfz-Steuer mehr als bisher zur Kasse gebeten werden. Die Einnahmen sollten direkt in den Ausbau des ÖPNV und des Radwegenetzes fließen.

(Text: Bettina Dannheim, Arne Franke, Patrick Hagenah cambio CarSharing / Fotos: cambio, Adobe Stock, Fotolia)

 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *